Elternzeit für Väter
Elternzeit für Väter ist heute keine Seltenheit mehr. Viele Väter widmen sich der Familie und nutzen das staatliche Angebot. Lies, was man unter Elternzeit versteht und wie du diese beantragen kannst. Mit den zwei Partnermonaten für Vater und Mutter kann das Elterngeld sogar von 12 Monaten auf eine Dauer von 14 Monaten verlängert werden. Auch eine Splittung ist möglich, wie das geht, erfährst du hier.
Inhalt dieses Artikels
- Elternzeit und Elterngeld für Väter
- Wer kann Elterngeld beantragen?
- Beginn und Dauer der Elternzeit für Väter
- Partnermonat: 14 Monate Elterngeld
- Elternzeit splitten – geht das?
Elternzeit und Elterngeld für Väter
Wer kann Elterngeld beantragen?
Elternzeit und Elterngeld können die Eltern leiblichen Kindern, sowie Adoptiveltern beantragen, um sich intensiv der Betreuung ihrer Kinder zu widmen. Hierbei ist es egal, ob es sich um Vater und Mutter oder um gleichgeschlechtliche Paare handelt. Das Elterngeld unterstützt die junge Familie mit einem finanziellen Zuschuss, der zumindest teilweise den entfallenden Lohn angestellter Eltern ausgleichen kann.
Wie lang gibt es Elterngeld?
Elterngeld wird im Normalfall für eine Dauer von bis zu 12 Monaten nach Geburt des Kindes beantragt und kann während der Elternzeit für das jeweils betroffene Elternteil gezahlt werden. Die Auszahlung beträgt etwa 65% vom Nettogehalt des Vaters, bzw. des beantragenden Elternteils. Bei zeitgleicher Betreuung durch beide Elternteile, den sogenannten Partnermonaten, kann die Auszahlung sogar auf eine Dauer von bis zu 14 Monaten gesteigert werden, doch dazu später mehr.
Anspruch auf Elternzeit besteht bis Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes. Die berufliche Auszeit kann gesplittet werden in mehrere Phasen aufgeteilt werden. Eine Verschiebung der Elternzeit in den Zeitraum zwischen dem dritten und achten Lebensjahr des Kindes ist möglich, jedoch besteht in diesem Fall kein Anspruch auf Elterngeld mehr. Dieses gilt nur bis zum 14. Lebensmonat des Kindes.
Unabhängig davon können aber sowohl Vater, als auch Mutter während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten, sofern diese eine Dauer von 15 bis 30 Wochenstunden aufweist. Ist der Vater gesetzlich in der Krankenkasse versichert, dann entfällt in der Erziehungspause die Zahlung der Versicherungsbeiträge für die GKV. Lediglich Leistungen der privaten Krankenversicherung (PKV) und freiwillige Leistungen in der gesetzlichen Krankenkasse müssen Väter weiterhin bezahlen.
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Beginn und Dauer der Elternzeit für Väter
Der Antrag auf Elternzeit muss spätestens sieben Wochen vor dem prognostizierten Geburtstermin beim Arbeitgeber eingehen. Diese Frist gilt auch, wenn berufstätige Mütter die Erziehungspause beantragen. Väter können die berufliche Auszeit ab der Geburt bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres nehmen. Üblicherweise werden zunächst bis zu 24 Monate beantragt. Diese Dauer kann auf 36 Monate verlängert werden, oder es ist sogar möglich, bei entsprechender Aufteilung, einen Teil der Elternzeit so zu splitten, dass diese ab dem vierten und dem achten Lebensjahr beginnen wird.
Zeitgleicher Mutterschutz und eventuelle Leistungen diesbezüglich, haben keine Auswirkung auf den Beginn der väterlichen Erziehungspause. Das Bundes Elterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) regelt, dass der Arbeitgeber den angegebenen Beginn der Erziehungspause annehmen muss und angegebene Zeiträume im Antrag verbindlich sind. Wird im Nachhinein von den Eltern eine Änderung der Dauer gewünscht, dann kann diese nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Arbeitgebers erfolgen.
Elternzeit splitten – geht das?
Väter können die Elternzeit splitten. Ein Aufteilung in zwei Phasen innerhalb der ersten drei Lebensjahre darf der Arbeitgeber laut BEEG nicht ablehnen. Man spricht von zwei gesplitteten Phasen, wenn im dazwischen liegenden Zeitraum wieder gearbeitet wurde. Wenn Väter die Elternzeit splitten wollen, dann muss dies bereits im Antrag formuliert werden. Die Angabe ist, genau wie der Beginn der jeweiligen Phasen, verpflichtend. Spätere Änderungen zum Splitten darf der Chef widersprechen.
Soll die berufliche Pause des Vaters in mehr als zwei Phasen von kürzerer Dauer aufgeteilt werden, dann muss der Arbeitgeber dem Splitten explizit zustimmen.
Stefan Gernot
Dipl. Verwaltungsfachwirt, Autor bei BabySOS
Yoga, Karate und Mediation: Die Freizeitaktivitäten des verbeamteten Verwaltungsfachwirts Stefan sind ein guter Ausgleich für seine Arbeit und den Trubel, den seine drei Kinder zuhause verursachen. Mit Tipps und Infos rund um Amtsgänge und Organisation für Eltern ergänzt er das Team von BabySOS perfekt.
Partnermonate: 14 Monate Elterngeld
Der Begriff Vaterurlaub wird gerne umgangssprachlich verwendet. Er bezeichnet eine Dauer von 2 Lebensmonaten des Kindes, bei denen gleichzeitig Elterngeld bezogen und die Elternzeit genutzt wird. Man nennt dies auch Partnermonate. Vater oder Mutter können alleine nur bis zu 12 Monate Elterngeld beantragen. Unter folgender Bedingung können die Eltern noch zwei zusätzliche Monate Elterngeld beziehen:
- Das Kind wird mindestens 2 Lebensmonate gleichzeitig von Vater und Mutter betreut
- Das Einkommen bei einem der Elternteile mindert sich in dieser Zeit.
- Die zweimonatige Babypause muss der Vater innerhalb der ersten 14 Lebensmonate des Kindes nehmen.
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Sieht man von den zwei Partnermonaten ab, dann kann das Elterngeld während der Elternzeit frei gesplittet werden. Das maximale Aufteilungsverhältnis beträgt 12 zu zwei Monate. Beispiele zum Aufteilen des Elterngeldes:
- Mutter beantragt zwei Monate Elterngeld, der Vater nimmt 12 Monate
- Beide Elternteile beziehen jeweils gleichzeitig 7 Monate finanzielle Bezuschussung.
Alleinerziehende Väter oder Mütter dürfen in der Elternzeit die vollen 14 Monate Elterngeld beziehen, wenn ihr Erwerbseinkommen gemindert ist, das alleinige Sorgerecht vorliegt und das Kind ausschließlich bei diesem Elternteil lebt und sich die Eltern keine gemeinsame Wohnung teilen.
Die Partnermonate müssen von beiden Eltern zeitgleich genommen werden, die Eltern können sie aber so aufteilen, dass sich die Zeit in zweimal je einen Monat splittet.